Polizei |
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Polizei |
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Die Polizei (aus dem griechischen ‚Staatsverwaltung‘, wie die staatlichen Angelegenheiten betreffend) ist ein Exekutivorgan des Staates. Die Polizeibehörden, die Polizeibeamten, die Polizeigewalt und im übertragenen Sinn auch ein Polizeigebäude werden als „Polizei“ bezeichnet. Ihre Befugnisse sind unter anderem im Polizeirecht geregelt. Sie hat in den meisten Staaten die Aufgaben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten oder wiederherzustellen, den Straßenverkehr zu regeln bzw. zu überwachen und als Strafverfolgungsbehörde strafbare und ordnungswidrige Handlungen zu erforschen. In der erstgenannten Funktion kommt ihr dabei oft die Rolle einer Notfallhilfe mit eigenem Notruf zu. Eine weitere Aufgabe in allen Staaten der Welt ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, das heißt die Verhütung oder Unterbindung von Taten, die entweder straf- oder bußgeldbewehrt sind oder einem gesetzlichen Verbot unterliegen. Im Juni 1945 erlaubte die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) die Bildung von Polizeikräften in der Sowjetischen Besatzungszone. Diese waren an die Landespolizei aus der Zeit der Weimarer Republik angelehnt und unterstanden den Innenministerien der fünf in der SBZ liegenden Länder. Bei ihrem Aufbau wurden fast ausschließlich Mitglieder der KPD in die Führungsebene berufen. Ende 1946 gründete die SMAD per Weisung die Deutsche Verwaltung des Inneren (DVdI) welche der Leitung eines KPD-Veteranen zugeordnet wurde. Die Polizeibehörden waren für die Schutz-, Verkehrs-. Kriminal- und Verwaltungspolizei zuständig. Anfang 1946 verfügte die nichtmilitarisierte Polizei in der SBZ über rund 22.000 Polizisten. Bis 1948 wurde diese Zahl auf rund 65.000 aufgestockt. Dazu kamen noch rund 9.600 Mann in Berlin, das aufgrund des Viermächtestatus der Deutschen Verwaltung des Innern als SBZ-Behörde nur informell verbunden war. Mit der Gründung der DDR im Jahr 1949 wurde die Volkspolizei dem Ministerium des Innern (MDI) unter-stellt. Die Hauptverwaltung der Deutschen Volkspolizei (HVDVP) hatte die Leitung über die 14 Bezirks-direktionen auf DDR-Gebiet und ein Präsidium der Polizei in Ost-Berlin inne. Die Bezirksdirektionen befanden sich in allen 14 Bezirkshauptädten und standen den insgesamt 215 Volkspolizeikreisämtern vor. | |||