Deutscher Anglerverband (DAV) |
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Deutscher
Anglerverband der DDR | |||
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Der Deutsche Anglerverband wurde am 13. Mai 1954 in der damaligen DDR gegründet und stand in der Tradition des 1921 gegründeten Arbeiter-Angler-Bund Deutschlands, welcher 1933 von der NSDAP aufgelöst wurde. Er war ein Zusammenschluss der Sportangler zur Organisierung des Trainingsbetriebes und der Wettkämpfe im Sportangeln. Er war dem Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB) kooperativ angeschlossen. Am 28. September 1957 trat der DAV dem Internationalen Sportfischer-Verbandes (CIPS) bei. In dem Fischereigesetz vom 02. Dezember 1959 bzw. der Binnenfischereiordnung vom 07. Dezember 1959 wurden wichtige Rahmenbedingungen für die Ausübung des Angelns geschaffen. Jeder, der angeln wollte, musste die Bestimmungen kennen und einhalten. 1960 führte der DAV erstmals die einheitliche Angelberechtigung für alle Angelgewässer des Verbandes ein. Die notwendigen allgemeinen Angelberechtigungen erlaubten nur den Einsatz von Friedfischangeln. Für den Fang von Raubfischen und Salmoniden war eine entsprechende Qualifikation erforderlich. Nach Ablegung der mit der Qualifikation verbundenen Prüfung wurde die Marke "Raubfischqualifikation" bzw. "Salmoniden Qualifikation" in das Mitgliedsbuch geklebt. Nach der Wiedervereinigung wurden zunächst auch in westlichen Bundesländern eigene Landesverbände gegründet, da man sich mit dem Verband Deutscher Sportfischer e. V. (VDSF) nicht über eine Fusion zu einem einzigen bundesweiten Anglerverein einigen konnte. 2013 waren im DAV rund 170.000 Mitglieder (Stand: 31. Dezember 2009) in über 15 Landes-, zwei Regional- und fünf Spezialverbänden registriert, denen rund 50.000 ha Gewässerflächen zur Verfügung stehen. Es gab die Landesverbände: Landesanglerverband Baden-Württemberg, Landesverband Berlin, Landesanglerverband Brandenburg, Landesverband Sächsischer Angler, Angler-Union Bremen, Landesanglerverband Hessen, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, Landesanglerverband Niedersachsen, Angler- und Gewässerschutzbund Bayern, Landesverband Nordrhein-Westfalen, Landesverband Rheinland-Pfalz, Landesanglerverband Saarland, Landesanglerverband Sachsen-Anhalt, Landesanglerverband Schleswig-Holstein und Landesanglerverband Thüringen. Am 9. März 2013 hat der DAV bei seiner Hauptversammlung einstimmig die Vereinigung mit dem VDSF zum Deutschen Angelfischerverband (DAFV) beschlossen. |
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