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Sparkassen und Banken der DDR

 

Das alte Deutsche Bankwesen zeichnete sich durch die drei Säulen der privaten Geschäftsbanken, der Genossenschaftsbanken und der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute aus, zu denen die Sparkassen gehören.

Private Banken gab es in der DDR nicht mehr, das Bankwesen setzte sich ausschließlich aus staatseigenen Banken zusammen. Diese bestanden aus vier Arten, der Staatsbank der DDR, der Industrie- und Handelsbank, der Deutschen Außenhandelsbank und den Sparkassen. Daneben gab es noch Spezialbanken wie die Bank für Handwerk und Gewerbe (gegründet im Januar 1946) oder die Deutsche Bauernbank (Februar 1950). Die Aufgabe der DDR-Sparkassen beschränkte sich auf die Annahme von Spareinlagen, den Zahlungsverkehr und das Kreditgeschäft (Konsumkredit und Wohnungsbaukredit), während das Wertpapiergeschäft abgeschafft wurde.

Mit der Bildung der Sowjetischen Besatzungszone ab Juni 1945 begann die Umwandlung in ein rein staatliches Bankensystem. Mit Befehl Nr. 01 der Sowjetischen Militäradministration vom 23. Juli 1945 wurden sämtliche privaten Banken und Versicherungen geschlossen. Da die Sparkassen bereits staatlich (öffentlich-rechtlich) waren, blieben sie von dieser Maßnahme unberührt.
1946 bestanden 310 rechtlich selbstständige Sparkassen in der sowjetischen Besatzungszone, die 982 Haupt- und 758 Nebenzweigstellen sowie 363 Agenturen hatten. Die Zahl sank mit Gründung der DDR bis 1951 auf 126 Sparkassen mit 1121 Haupt- und 807 Nebenzweigstellen sowie 319 Agenturen.
Die noch existierenden Sparkassen bekamen ihre Kunden zugewiesen und erhielten von der Notenbank im Januar 1951 sämtliche Sparkonten, im Januar 1952 übertrug ihnen die Notenbank die alleinige Zuständigkeit für die Kontenführung der Kleinstbetriebe bis zu 10 Beschäftigten; im Gegenzug hatten sie alle Konten öffentlicher Organe und größerer Betriebe auf die Notenbank zu übertragen.

Durch die im Juli 1952 vollzogene Auflösung der Länder und die Gründung der Bezirke wurden die Landkreise ebenfalls neu geordnet, was eine Reorganisation des Sparkassenwesens zur Folge hatte, da Sparkassen auf Kreisebene zusammengefasst wurden. Hierdurch entstanden 175 Kreissparkassen, 19 Stadt- und Kreissparkassen und 6 Stadtsparkassen. Im Rahmen dieser Verwaltungsreform stieg die Anzahl der DDR-Sparkassen auf 200, sie blieb bis zur Wiedervereinigung mit 196 relativ stabil.

Einen echten Teilzahlungskredit ermöglichte die am 16. Oktober 1953 in Kraft getretene „Anordnung über die Finanzierung des Kaufs von Möbeln und anderen langlebigen Gebrauchsgütern“. Im März 1956 erhielten die volkseigenen Sparkassen ein einheitliches „Statut der volkseigenen Sparkassen der DDR“, das als Aufsichtsorgan das Ministerium der Finanzen der DDR vorsah. In § 2 dieses Sparkassengesetzes wurde bestimmt: „Die volkseigenen Sparkassen sind Einrichtungen in den Kreisen und den Räten der Kreise unterstellt. Jede volkseigene Sparkasse führt ein Dienstsiegel mit dem Emblem der Deutschen Demokratischen Republik.“ Seit Oktober 1956 durfte der Handel selbst bestimmte Waren durch Teilzahlung verkaufen, das Teilzahlungsgeschäft durch Sparkassen war nicht mehr notwendig.

In der Wirtschaft der DDR herrschte Kapitalmangel. Diese dem Sozialismus immanente Kapitalknappheit resultierte u. a. aus staatlich festgelegten Zinssätzen.
In der Folge bemühte sich die SED-Führung, die Sparquote zu erhöhen.

Mit der Anweisung 36/55 des Finanzministeriums aus dem Jahre 1955 sollte die Zahl der Sparkassenstellen erhöht werden, u. a. indem in jedem Betrieb mit mehr als 500 Mitarbeitern und jedem Dorf mit mehr als 500 Einwohnern eine Sparkassenagentur eröffnet werden sollte. 1963 erreichte die Zahl der Sparkassenagenturen mit 3299 Stellen einen Höhepunkt.

Im Januar 1976 trat ein neues Sparkassenstatut in Kraft, das die Aufsicht der Staatsbank der DDR übertrug. Die Sparquote der Bevölkerung der DDR betrug im Jahre 1988 7 Prozent, in der BRD im gleichen Jahr 13,9 Prozent.

Während die Sparkassen zur Zeit der sowjetischen Besatzungszone zunächst noch die Funktionen einer Vollbank hatten, wurde dies mit der Zeit umstrukturiert. 1951 wurden die Funktion der Girozentrale bei der Staatsbank der DDR angelegt. Den Sparkassen verblieb die Aufgabe, (Spar-)Girokonten zu verwalten und Sparbeiträge einzuwerben.

Ab 1980 erfolgte eine Reorganisation der Aufgabenverteilung der Banken der DDR. Die Genossenschaftsbanken gaben in den 80er Jahren 327 Filialen auf und übertrugen die Konten an die Sparkassen. Im Gegenzug wurden 194 Sparkassenagenturen und 26 Einmannstellen an die BHG übertragen. 1983 übernahmen die Sparkassen die Konten der Bank für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft.

Die Sparkassen stellten im Bankensystem der DDR nur eine untergeordnete Funktion dar, was u. a. an den geringen Aufgaben, der vergleichsweise geringen Bezahlung der Angestellten und dem sinkenden Anteil der SED-Mitglieder in den Führungsfunktionen deutlich wurde.

Der Anteil an Frauen an der Belegschaft, der 1950 noch 50 % betrug, stieg bis 1955 auf 63 % und betrug 1988 etwa 93 %. Es handelte sich meist um alleinerziehende Mütter, so dass deren Beschäftigung in Sparkassen eine verdeckte Arbeitslosigkeit darstellte. In den 1980er-Jahren schlug sich der hohe Frauenanteil schließlich auch in den Führungspositionen nieder, was im Vergleich zu anderen, prestigeträchtigeren Institutionen unüblich war.

Die Sparkassen hatten die Funktion, privates Sparen zu fördern und einen Rückfluss von Kapital in den Wirtschaftskreislauf sicherzustellen. So wurde beispielsweise 1950 eine Möbelsparhilfe angeboten. Die Kunden sparten ein bestimmtes Guthaben für einen Guthabenzins von 3 % an und bekamen die Möglichkeit, einen Kredit zu einem Zinssatz von 5 % für die fehlenden Beträge für die gewünschten Möbel aufzunehmen. Im November 1951 wurde mit dem Nationalen Aufbauprogramm der Wiederaufbau der zerstörten Stadtzentren ausgerufen. Die Abwicklung des Aufbausparens selbst wurde den Sparkassen übertragen.