Kammer für Außenhandel der DDR

             


Kammer für Außenhandel der DDR


Da sich der Abschluss staatlicher Handelsabkommen – insbesondere mit westlichen Staaten – für die DDR als schwierig erwies, wurde aus dem Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel heraus am 14. November 1952 in Ost-Berlin die Kammer für Außenhandel gegründet.

Die allgemeine Dienstaufsicht über die KfA oblag zwar dem Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (bis 1967) bzw. dem Ministerium für Außenhandel, die KfA war jedoch formal eine „gesellschaftliche Organisation“ der Außenhandelsbetriebe, Kombinate, Exportbetriebe und der am Außenhandel beteiligten Organe der DDR.

Die Hauptaufgabe der KfA bestand zunächst in der Herstellung von Kontakten zu Wirtschaftspartnern im westlichen Ausland und im Abschluss von Handelsabkommen unterhalb der Regierungsebene (sogenannte Kammerabkommen) mit westlichen Staaten. Mit der Errichtung von Handels- und Kammervertretungen im westlichen Ausland, aber auch in den Entwicklungsländern versuchte die DDR der diplomatischen Blockade durch die Hallstein-Doktrin zu begegnen und „solche Arbeitsbedingungen zu erreichen, die denen in diplomatischen Vertretungen möglichst nahe kamen“.

Bis Anfang der 1970er Jahre gelang es der DDR über die Kammervertretungen in einer Vielzahl von Staaten stabile (handels-)politische Kontakte herzustellen und eine Grundstruktur zu schaffen, auf der – im Zuge der internationalen Anerkennung der DDR – die DDR ab 1972 rasch Botschaften einrichten und die normale diplomatische Tätigkeit aufnehmen konnte.

Das höchste Organ der KfA war die Mitgliederversammlung, die das Präsidium, den Präsidenten, die Vizepräsidenten und die Revisionskommission der KfA wählte. Die Kammer gab zahlreiche Publikationen heraus, wie DDR-Wirtschaftsumschau, DDR-Export, Handbuch der Außenwirtschaft und Handelspartner DDR.

Das Präsidium der KfA fasste im Juni 1990 den Beschluss, die Kammer bis Ende August 1990 aufzulösen.