Deutscher Volkskongress

   


Deutscher Volkskongress

Der Deutsche Volkskongress war ein Gremium, das erstmals am 6. Dezember 1947 zusammentrat. Es nahmen Parteien und Organisationen des Antifaschistisch-demokratischen Blocks in der Sowjetischen Besatzungszone sowie einzelne Delegierte aus den Westzonen teil. Die wichtigste Forderung des Deutschen Volkskongresses war die nach einer zentralen deutschen Regierung. Die SED stellte ihren gesamtdeutschen Anspruch auf den insgesamt drei Volkskongressen dar. (Anlass war die Londoner Außenministerkonferenz im November/Dezember 1947. Dort hatten Differenzen zwischen den Westmächten und der Sowjetunion zu einem Abbruch am 15. Dezember geführt.)

Forderungen der USA im Alliierten Kontrollrat, die wirtschaftliche Einheit Deutschlands zu bewahren, wurden im Juli 1946 von der UdSSR als Versuch der Einflussnahme zurückgewiesen. Die Vier-Mächte-Verwaltung über ganz Deutschland endete spätestens mit der letzten Tagung des Kontrollrates am 20. März 1948.

Die Volkskongressbewegung wurde auf Initiative der SED am 26. November 1947 gegründet und diente ihr als deutschlandpolitisches Forum zunächst dafür, auch bürgerliche Kreise in Elemente (im Sinne von Volksbegehren und Bürgerbegehren usw.) einer Volksvertretung zu integrieren. Zudem nutzte sie die SED zur Einbindung von Parteien, Massenorganisationen, kulturellen Vereinigungen und Einzelpersonen für die Durchsetzung ihrer politischen Vorstellungen.

Erster Deutscher Volkskongress 6. und 7. Dezember 1947 in Berlin
Zweiter Deutscher Volkskongress am 17./18. März 1948 in Berlin
Dritter Deutscher Volkskongress am 15. und 16. Mai 1949 in Berlin