Deutsches Rotes Kreuz (DRK)

   


Deutsches Rotes Kreuz

„Deutsche Rote Kreuz der DDR“ wurde am 23. Oktober 1952 gegründet. Am 9. November 1954 erfolgte die Anerkennung als nationale Rotkreuz-Gesellschaft durch das IKRK und wenig später die Aufnahme in die Liga d. Rotkreuz-Gesellschaften.

Der Zentralausschuss und das Präsidium, also die leitenden Organe, hatten ihren Sitz in Dresden. Seine wichtigsten Aufgaben waren der Katastrophen- und Bevölkerungsschutz, die Durchführung des Rettungsdienstes in Form der Schnellen Medizinischen Hilfe (SMH) und die Gesundheitserziehung.

Für den Bereich des Bevölkerungsschutzes unterstand das DRK dem Ministerium des Innern. Weitere Tätigkeitsfelder waren der Bereich der Pflege und Altenversorgung, das Blutspendewesen, der Suchdienst sowie die Wasser-, Berg- und Grubenrettungsdienste.

Präsident des DRK der DDR von seiner Gründung bis 1981 war der Militärarzt Werner Ludwig.

Das DRK in der DDR erfüllte darüber hinaus neben den Aufgaben, die sich aus der Tätigkeit als nationale Gesellschaft vom Roten Kreuz ergaben, auch die Aufgaben einer Massenorganisation. Jeder größere Betrieb hatte ebenso wie Wohngebiete eine Grundorganisation des DRK, von denen es landesweit etwa 14.000 gab. Über den Grundorganisationen existierten Stadtbezirks-, Kreis- und Bezirkskomitees als weitere Organisationsebenen.

DRK-Arbeit galt als „gesellschaftliche Tätigkeit“, sie wurde der beruflichen Arbeit gleich gewertet und man wurde für Ausbildungen und Einsätze teilweise bezahlt von der Arbeit freigestellt. Am Anfang der Mitgliedschaft stand die kostenlose Ausbildung zum Gesundheitshelfer (Erste Hilfe), wer wollte, konnte auch einen Kurs für häusliche Krankenpflege besuchen.

Die Einsätze erfolgten bei Theater- und Konzertaufführungen, Großveranstaltungen vor allem im Sport, Krankenhäusern, Pflegeheimen oder beim DRK-Bahnhofsdienst.

Mit dem Vertrag über die Herstellung der Einheit des DRK und dem gefassten Beschluss über die Auflösung des DRK der DDR endete dessen Geschichte. Auf der Bundesversammlung des DRK am 9. November 1990 wurden die bereits vorher neu gebildeten Landesverbände des DRK der DDR mit Wirkung zum 1. Januar 1991 in das Deutsche Rote Kreuz der Bundesrepublik aufgenommen.