Blinden- und Sehschwachenverband der DDR

     


 

Nach dem 2. Weltkrieg entstanden in der damaligen sowjetischen Besatzungszone Blindenausschüsse, die bei dem Gesundheits- und Sozialwesen der Räte der Kreise angesiedelt waren. Im Mai 1957 wurde in Halle a. d. Saale der Allgemeine Deutsche Blindenverband gegründet.                           

Er vereinigte in seinen Reihen, anders  als in der Bundesrepublik (der Deutsche Blindenverband) Blinde und Sehbehinderte, unabhängig von der Ursache der Sehbehinderung.

Fortan hatte dieser Verband, der mehrmals seinen Namen änderte, großen Einfluss und erheblichen Anteil an der Entwicklung der sozialen Gesetzgebung und an der gesellschaftlichen Integration Blinder und Sehbehinderter in der DDR. Mit einem hohen Organisationsgrad nahm der Blinden-und-Sehschwachen-Verband der DDR für sich in Anspruch, Interessenvertreter blinder und sehbehinderter Menschen zu sein.

Durch seine unumstrittenen Leistungen und Verdienste genoss der Verband national und weltweit große Wertschätzung.

Einhergehend mit der politischen Entwicklung in Deutschland, wurden 1990 in den neuen Bundesländern Landesverbände der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe gegründet. Am 4. November 1990, traten fünf erst kurz zuvor in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gegründete Blinden- und Sehbehindertenverbände dem Deutschen Blindenverband mit Sitz in Bonn bei.

Während die DDR und die Bundesrepublik am Einigungsvertrag arbeiteten, der die Grundlage des Beitritts der wieder entstandenen Länder Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zum Grundgesetz am 3. Oktober 1990 bildete, liefen intensive Vorbereitungen zur Gründung von Blinden- und Sehbehindertenverbänden in den neuen Ländern.

Es galt, die Strukturen des "neuen" Vereinsrechts kennen zu lernen, Satzungen durchzuarbeiten, eigene Entwürfe zu erstellen und zu diskutieren und darüber hinaus fachlichen Rat einzuholen.

Nach dem Beschluss des DBV-Verbandstages am 7. und 8. September 1990 in Bonn stimmte am 10. und 11. November 1990 auch der IX. Kongress des BSV der DDR in Cottbus der Gemeinsamen Deklaration von DBV und BSV zu, womit die Zusammenführung der beiden Verbände besiegelt war.

Der BSV bestand als Blinden- und Sehschwachenverband e. V. – Förderverein für die ostdeutschen Mitglieder des DBV noch für eine Übergangszeit fort, mit der Aufgabe, das Vermögen des BSV der DDR zu verwalten. Den formalen Schlussstrich unter die bereits mit Leben erfüllte Einheit setzte ein außerordentlicher Verbandstag des DBV am 15. und 16. November 1991 in Schwerin. Er beschloss eine neue Satzung und brachte die Entwicklung zum Spitzenverband der blinden und sehbehinderten Menschen, also zum Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband voran.