Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB)



Freier Deutscher Gewerkschaftsbund
 

Am 18. März 1945 gründeten 80 GewerkschafterInnen im bereits befreiten Aachen den „Freien Deutschen Gewerkschaftsbund“ - fast zwei Monate vor Kriegsende. Diese Sozialdemokraten, Christen und Kommunisten machten damit nach zwölf Jahren Naziherrschaft den ersten Schritt zu einer geeinten Arbeiterbewegung.

Ihr Ziel war, das Einende zu betonen und das Trennende zu überwinden: die Gewerkschaften sollten nie wieder Tummelplatz parteipolitischer Leidenschaften sein. Doch beim Aufbau gewerkschaftlicher Organisationen gab es wesentliche Unterschiede zwischen den Besatzungszonen. Konsens herrschte über die Errichtung von Einheitsgewerkschaften. Die politische Zersplitterung in Richtungsverbände sollte der Vergangenheit angehören. Die Gewerkschaften bekannten sich zur parteipolitischen Unabhängigkeit, wiesen Forderungen nach politischer Neutralität jedoch ab. Sie sollten außerdem nach dem Industrieverbandsprinzip
„Ein Betrieb – Eine Gewerkschaft“ organisiert werden. Damit schien endgültig durchgesetzt, was die Metall– und Holzarbeiter bereits 1892 gefordert hatten.

Weil über die selbstständige Existenz einer Angestelltengewerkschaft im Gewerkschaftsbund keine Übereinkunft erzielt werden konnte, scherte die Deutsche Angestelltengewerkschaft (DAG) 1949 aus diesem Prozess der Gründung eines Einheitsverbandes aus. Da die DAG und auch Teile der Beamtenschaft auf ihren Sonderinteressen beharrten, konnte das Prinzip der Einheitsgewerkschaft in den westlichen Besatzungszonen nicht vollständig durchgesetzt werden. Im Unterschied zu den Westalliierten förderte die sowjetische Militäradministration (SMAD) einen zentralistischen Organisationsaufbau. So unterstützte sie die Berliner Initiative zur Gründung eines Dachverbandes, noch bevor überhaupt Industriegewerkschaften existierten. Im Vergleich zu ihren westlichen „Schwesterorganisationen“ waren sie keine autonomen Verbände, sondern Branchenfilialen des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds FDGB, der über ihre Gründung, Zusammenlegung oder Auflösung, über ihre Finanzierung und die Personalpolitik entschied.

Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (abgekürzt FDGB) war der Dachverband der 16 Einzelgewerkschaften in der DDR. Der FDGB war Mitglied des Weltgewerkschaftsbunds.    Die Bildung von „freien Gewerkschaften“ auf dem Gebiet der sowjet. Besatzungszone (SBZ) wurde am 10. Juni 1945 durch Befehl Nr. 2 der sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) zugelassen. Schon am 2. Juni 1945 waren Vertreter der Gewerkschaftsbewegung mit der Bildung einer Einheitsgewerkschaft beauftragt worden. Im August 1945 hielt Walter Ulbricht eine Rede, in der er die Forderung nach parteipolitischer Neutralität einer Einheitsgewerkschaft ausdrücklich ablehnte . Er charakterisierte dies als "Ausdruck der Furcht gewisser Kreise vor der einigenden Kraft der Arbeiterklasse".

Die Gewerkschaftsvertreter rückten schnell in wichtige Positionen in lokalen, regionalen und zentralen Verwaltungen ein und nahmen in der umgeformten Industrie- und Handelskammer ein Drittel der Sitze ein. Die Vereinigung der nach dem Krieg entstandenen Gewerkschaften erreichte in der Sowjetischen Besatzungszohne ihren Abschluss auf dem I. FDGB Kongress, der vom 9. bis 11. Februar 1946 stattfand.

Die Betriebsräte den Gewerkschaften strikt unterzuordnen und so die faktisch weitreichenden ökonomischen und politischen Mitbestimmungsrechte einzuschränken und eine zentrale Kontrolle über spontane Basisaktivitäten im betrieblichen Bereich zu erlangen, gelang erst in einer außen- und innenpolitisch veränderten Konstellation 1947/48. Sie setzte die Schaffung der von der SED kontrollierten Betriebsgewerkschaftsleitung des FDGB voraus. Die letzte Betriebsratswahl in der SBZ gab es 1947. Auf der Bitterfelder Konferenz im Herbst 1948 wurden die Betriebsräte de facto aufgelöst und in die Betriebsgewerkschaftsleitung überführt.

Der Gewerkschaftsapparat war Bestandteil und Instrument des politisch-ideologischen Machtgefüges der SED und wie alle anderen Massenorganisationen der DDR zentralistisch und hierarchisch organisiert. Die kleinste Einheit war die Gewerkschaftsgruppe, dem die Mitarbeiter, staatlichen Leiter und Parteifunktionäre eines Arbeitsbereichs angehörten. Aus diesem Kollektiv wurden die Vertrauensleute – ideologisch verlässliche Kollegen – als unterste FDGB-Funktionäre nominiert und in offener Abstimmung gewählt.

Liste der Mitgliedsgewerkschaften:

  1. Industriegewerkschaft Bau-Holz entstanden 1950 aus
                   Industriegewerkschaft Bau und
                   Industriegewerkschaft Holz
  2.  Industriegewerkschaft Bergbau-Energie
                   Industriegewerkschaft Metallurgie war zwischen 1951 und 1958 ausgelagert
  3. Industriegewerkschaft Chemie, Glas und Keramik
  4. Industriegewerkschaft Druck und Papier
  5. Gewerkschaft Gesundheitswesen
  6. Gewerkschaft Handel, Nahrung und Genuss
  7. Gewerkschaft Kunst
  8. Gewerkschaft Land, Nahrungsgüter und Forst
  9. Industriegewerkschaft Metall
  10. Gewerkschaft der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft
  11. Industriegewerkschaft Textil-Bekleidung-Leder entstanden 1950 aus
                   Industriegewerkschaft Textil und
                   Industriegewerkschaft Bekleidung und
                   Industriegewerkschaft Leder
  12. Industriegewerkschaft Transport und Nachrichtenwesen
  13. Gewerkschaft Unterricht und Erziehung
  14. Industriegewerkschaft Wismut
  15. Gewerkschaft Wissenschaft
  16. Gewerkschaft der Zivilbeschäftigten der NVA

Hauptaufgabe: des FDGB war es, die Planerfüllung zu gewährleisten.

Die Gewerkschaften waren keine Arbeitnehmervertretung gegenüber der Betriebsleitung, da ein Gegensatz zwischen Betriebsleitung und Belegschaft in der DDR offiziell nicht existierte.

Sie waren für Arbeiter und Angestellte und deren Sozialversicherung in der DDR zuständig.

Des Weiteren betrieb der FDGB mit der „Fakulta“ eine fakultative (freiwillige) Rechtsschutz- und Haftpflicht-Unterstützungseinrichtung für Mitglieder die im öffentlichen Verkehr beschäftigt waren.

Feriendienst: Der FDGB-eigene Feriendienst war der größte Anbieter von Urlaubsreisen im Tourismus in der DDR und unterhielt zahlreiche eigene Ferienheime und Feriensiedlungen.

Der FDGB unterhielt auch Urlauberschiffe wie die Fritz Heckert, Völkerfreundschaft und ab 1985 die moderne Arkona (vormalige Astor).
FDGB-Urlauber konnten zeitweise auch in Interhotels wie dem Hotel Neptun am Strand von Warnemünde wohnen. (Die Kontingente für entsprechende Urlaubsplätze wurden zentral und vorwiegend an Beschäftigte in industriellen Groß- bzw, Schwerpunktbetrieben – als gesonderte Anerkennung vergeben.