Konsum-Genossenschaft

 


Konsum-Genossenschaft

Konsum war Marke der Konsumgenossenschaften in der DDR. Die einzelne Genossenschaft betrieb Lebensmittelgeschäfte, Produktionsbetriebe und Gaststätten.

Organisiert waren die 198 Konsumgenossenschaften in Bezirksverbänden, diese wiederum im Verband der Konsumgenossenschaften der DDR (heute Zentralkonsum eG).

Dem Verband selbst als wirtschafts-leitendes Organ unterstand das zentrale Unternehmen (ZU) Konsument, welches Kaufhäuser unter dem Namen "konsument" betrieb.

Weiterhin gehörten zum Verband 28 Industrieunternehmen (u.a. Teigwaren, Gewürzmühle, Röstfein, Melde, Bürstenfabrik, Zündwaren).

Der konsumgenossenschaftliche Großhandel wurde, durch die DDR-Führung verstaatlicht. Insbesondere das Fehlen eines eigenen Großhandels erwies sich nach der Wiedervereinigung unter marktwirtschaftlichen Wettbewerbsbedingungen - neben nicht geklärten Eigentumsverhältnissen bei Grund und Boden - als entscheidender Wettbewerbsnachteil.

Die Handelskette war nach der HO (Handelsorganisation) die größte in der DDR.

Konsumgenossenschaften waren bereits in der DDR private Unternehmen und gehörten ausschließlich ihren rd. 4,5 Mio. Mitgliedern.
Zu den Konsumgenossenschaften gehörten auch größere Geschäfte vor allem Kaufhallen (Supermärkte) sowie die Kaufhausketten "konsument" und "kontakt".

Darüber hinaus wurden Gaststätten (Konsumgaststätten) betrieben, die z. T. auch als sogenannte „Kommissionsgaststätten“ an private Wirtsleute verpachtet wurden. Die Konsum-Geschäfte gaben zu jedem Kauf Rabattmarken (Konsum-Marken) aus, für die zum Jahresende (bis Januar des Folgejahres) eine Rückvergütung auf die getätigten Umsätze gezahlt wurde. Die Rabattmarken mussten vom Kunden in ein Heft eingeklebt werden und wurden für das vergangene Jahr in der Konsum-Verkaufsstelle, in der man als Mitglied geführt wurde, gegen Quittung abgegeben. Ab September zahlte man dann dort die Rückvergütung aus. Das waren meist 1,5 bis 1,7 Prozent des getätigten Umsatzes und entsprach durchschnittlich 150 Mark.
Meist erwartete man bei der Auszahlung eine kleine Spende für die Solidarität, was allerdings keine Bedingung war.

Da die Rabattmarken nur Mitglieder der Konsumgenossenschaft erhielten, hatten viele DDR-Privathaushalte mindestens ein Konsum-Mitglied. Heute zahlen die Konsumgenossenschaften immer noch Rückvergütung und vielfach auch eine Dividende auf die Einlagen ihrer Mitglieder.